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Punkte in Flensburg: ab wann der Führerschein weg ist

Das Fahreignungsregister arbeitet nach festen Stufen. Wer sie kennt, weiß, wie viel Spielraum noch bleibt. Wer sie nicht kennt, erfährt von der dritten Stufe meist erst durch den Bescheid.

Ratgeber, Recht. Lesezeit etwa 6 Minuten. Stand September 2026.

Verkehrskontrolle am Straßenrand

Wie das Register rechnet

Eingetragen wird, was der Verkehrssicherheit schadet. Ordnungswidrigkeiten ab einem Bußgeld von sechzig Euro zählen ein bis zwei Punkte, Straftaten zwei bis drei.

1 Punkt
Ordnungswidrigkeit, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, etwa erheblich zu schnell
2 Punkte
besonders schwere Ordnungswidrigkeit oder Straftat ohne Entziehung, etwa 0,5 Promille
3 Punkte
Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Mehrere Verstöße an einem Tag werden einzeln eingetragen. Die Punkte addieren sich, bis sie getilgt sind.

Die drei Stufen

Das System reagiert gestuft und die Behörde hat dabei wenig Ermessen.

  1. vier bis fünf Punkte: Ermahnung, dazu der Hinweis auf das freiwillige Fahreignungsseminar
  2. sechs bis sieben Punkte: Verwarnung, das Seminar bringt ab hier keinen Abbau mehr
  3. acht Punkte: die Fahrerlaubnis wird entzogen

Bei acht Punkten gilt man als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Entziehung ist dann keine Ermessensentscheidung, sondern die gesetzliche Folge.

Wie lange Punkte stehen bleiben

Jeder Eintrag hat seine eigene Frist und die Fristen laufen unabhängig voneinander.

  • ein Punkt: zweieinhalb Jahre
  • zwei Punkte: fünf Jahre
  • drei Punkte: zehn Jahre

Die Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. Neue Verstöße verlängern alte Eintragungen nicht, sie kommen nur dazu. Wer also lange genug ohne Auffälligkeit bleibt, sieht sein Konto von selbst sinken.

Was sich noch abbauen lässt

Ein Punkt lässt sich mit einem Fahreignungsseminar abbauen, jedoch nur bei einem Stand von einem bis fünf Punkten und nur einmal in fünf Jahren. Ab sechs Punkten wirkt das Seminar nicht mehr auf den Punktestand.

Reihenfolge beachten

Das Seminar wirkt nur, wenn es vor dem Erreichen der sechsten Punkte absolviert wird. Wer wartet, bis der Brief kommt, ist meist zu spät.

Was wie viele Punkte kostet

Die häufigsten Eintragungen sind überschaubar. Die Liste hilft beim Einordnen, sie ersetzt aber nicht den Blick in den eigenen Auszug.

21 bis 25 km/h zu schnell innerorts
1 Punkt
Rotlicht bei mehr als einer Sekunde
2 Punkte
0,5 Promille, erster Verstoß
2 Punkte
Handy am Steuer
1 Punkt
Unfallflucht
2 bis 3 Punkte, je nach Ausgang
Trunkenheit im Verkehr als Straftat
3 Punkte, dazu die Entziehung

Auffällig ist der Sprung: Zwischen einer Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt und einer Straftat mit drei Punkten liegt im Alltag oft nur eine Situation, die anders ausgegangen ist.

Was tun, wenn der Bescheid kommt

Ein Bußgeldbescheid ist kein Urteil. Gegen ihn steht der Einspruch offen und zwar innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung. Die Frist ist kurz, sie läuft ab dem Datum im gelben Umschlag.

  1. Zustelldatum notieren, es ist der Fristbeginn
  2. prüfen, ob Messgerät, Messprotokoll und Eichung nachvollziehbar dokumentiert sind
  3. bei laufender Probezeit oder drohender achter Punktzahl anwaltlich prüfen lassen
  4. Einspruch schriftlich einlegen, wenn Zweifel bestehen

Ein Einspruch lohnt nicht bei jedem Bescheid. Er lohnt dann, wenn der Punkt die entscheidende Stufe auslöst. Wer bei sieben Punkten steht, verhandelt um seine Fahrerlaubnis, nicht um sechzig Euro.

Rechtsschutz

Ob Ihre Versicherung den Einspruch trägt, klärt ein Anruf vor dem Anwaltstermin. Nachträglich übernimmt sie in der Regel nichts.

Die Auskunft anfordern

Der eigene Punktestand ist kostenlos abrufbar und zwar nur beim Kraftfahrt-Bundesamt. Anbieter, die dafür Geld verlangen, verkaufen Ihnen einen Briefumschlag.

  1. online mit Personalausweis und aktivierter Ausweisfunktion, dazu ein Kartenleser oder die Ausweis-App
  2. oder schriftlich mit amtlich beglaubigter Unterschrift
  3. Zustellung per Post, in der Regel innerhalb weniger Werktage

Im Auszug stehen die Eintragungen im Wortlaut, die Punktzahl und das Tilgungsdatum je Eintrag. Das Tilgungsdatum ist der Teil, den die meisten zum ersten Mal sehen und es beantwortet die Frage, ob sich Warten lohnt.

Für die Fahrerlaubnisakte ist eine andere Stelle zuständig, nämlich die Behörde am Wohnort.

Fahrtenbuch und andere Maßnahmen

Neben Punkten und Entzug hat die Behörde weitere Möglichkeiten. Sie werden seltener genannt, kommen aber häufiger vor, als viele denken.

Fahrtenbuchauflage
nach einem Verstoß, dessen Fahrer nicht ermittelt werden konnte, meist sechs bis zwölf Monate
Verwarnung mit Verwarnungsgeld
unterhalb der Eintragungsgrenze, ohne Punkt
Anordnung eines Gutachtens
bei Zweifeln an der Eignung, unabhängig vom Punktestand
Nachschulung
bei Fahranfängern nach einem A-Verstoß

Die Fahrtenbuchauflage trifft den Halter, nicht den Fahrer. Sie ist keine Strafe, sondern eine Maßnahme der Gefahrenabwehr und genau deshalb ist sie auch dann möglich, wenn das Bußgeldverfahren eingestellt wurde.

Wer eine solche Auflage bekommt, sollte die Frist im Blick behalten: Ein nicht geführtes Fahrtenbuch ist eine eigene Ordnungswidrigkeit.

Angebote, die nichts bringen

Rund um das Punktesystem kursieren Dienstleistungen, die mit dem Register nichts zu tun haben.

  • Punkte gegen Geld löschen lassen: gibt es nicht, das Register führt allein das Kraftfahrt-Bundesamt
  • kostenpflichtige Auskunftsdienste: der Auszug ist beim Amt kostenlos
  • Seminare mit Punkteabbau ab sechs Punkten: wirkungslos, der Abbau ist dort gesetzlich ausgeschlossen

Was tatsächlich hilft, ist banal: Fristen kennen, Bescheide prüfen lassen und bei knappem Stand nicht auf den nächsten Verstoß warten.

Was Sie als Nächstes tun können

Wer wissen will, wie viel Spielraum bleibt, benötigt eine halbe Stunde.

  1. Auszug aus dem Fahreignungsregister anfordern, kostenlos
  2. Tilgungsdaten je Eintrag notieren, sie stehen im Auszug
  3. bei einem bis fünf Punkten prüfen, ob ein Fahreignungsseminar noch wirkt
  4. bei sechs oder sieben Punkten jeden weiteren Bescheid prüfen lassen

Ab sechs Punkten geht es nicht mehr um das einzelne Bußgeld, sondern um die Fahrerlaubnis. Ab da rechnet sich anwaltliche Prüfung fast immer.

Was nach acht Punkten passiert

Nach der Entziehung gilt eine Sperre von mindestens sechs Monaten. Danach kann neu beantragt werden und in aller Regel verlangt die Behörde dafür eine medizinisch-psychologische Untersuchung.

Der Punktestand wird dabei nicht einfach zurückgesetzt. Was wann getilgt ist, steht in Ihrem Registerauszug.

Wer das geschrieben hat

Redaktion fuehrerscheinhilfe.com. Der Beitrag beschreibt den allgemeinen Stand und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindliche Aussagen zu Ihrem Fall erhalten Sie im Erstgespräch, den rechtlichen Rahmen prüft Peter Manthey, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Bildnachweis: Motiv aus einer Bilddatenbank, Bearbeitung durch den Anbieter. Abgebildete Personen sind Modelle und nicht die im Text genannten Personen. Vollständige Nachweise im Impressum.

Stand: 16. September 2026

Ihr Fall

Ob der Weg über die Emirate in Ihrem Fall trägt, hängt an Ihrer Akte. Das prüfen wir kostenlos, im Erstgespräch.

Häufige Fragen dazu

Alle Fragen und Antworten

Die Fragen, die zum Punktesystem regelmäßig gestellt werden.

Wie erfahre ich meinen Punktestand?

Über eine kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt. Der Antrag geht schriftlich oder online mit Personalausweis.

Verfallen alle Punkte gleichzeitig?

Nein. Jeder Eintrag hat seine eigene Frist und verschwindet für sich. Deshalb sinkt der Stand oft in Schritten.

Hilft ein Anwalt bei acht Punkten noch?

Sinnvoll ist er früher: bei der Frage, ob eine einzelne Eintragung überhaupt rechtmäßig ist und bei Fristen gegenüber der Behörde. Wer erst nach dem Entziehungsbescheid anruft, hat die günstigen Zeitpunkte verpasst.

Wie lange habe ich für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Maßgeblich ist das Datum auf dem Umschlag, nicht der Tag, an dem Sie ihn öffnen.

Werden Verstöße im Ausland eingetragen?

Sie können eingetragen werden, wenn die Tat auch in Deutschland eintragungspflichtig wäre. Verlassen sollten Sie sich nicht darauf, dass eine Sache an der Grenze endet.

Kostet die Auskunft etwas?

Nein. Die Auskunft über den eigenen Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt ist kostenlos.

Sehen Arbeitgeber meine Punkte?

Nein. Auskunft erhalten nur Sie selbst. Ein Arbeitgeber kann allerdings verlangen, dass Sie ihm Ihren Auszug vorlegen, wenn das Fahren zur Tätigkeit gehört.

Wie schnell kommt der Auszug?

In der Regel innerhalb weniger Werktage per Post. Online beantragt geht es meist schneller als schriftlich.

Wo finde ich verbindliche Auskünfte zu meinem Fall?

Verbindlich ist immer die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, für rechtliche Fragen ein Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser Beitrag beschreibt den allgemeinen Stand, Ihre Akte kennt er nicht. Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir sie gemeinsam durch und sagen Ihnen, welcher Weg in Ihrem Fall trägt und welcher nicht.

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