Liefern wir nicht, zahlen wir zurück
Eine hohe Summe an ein Unternehmen zu zahlen, das Sie noch nicht kennen, ist eine Vertrauensfrage. Wir beantworten sie nicht mit einem Werbesatz, sondern mit einer Regelung im Vertrag, die Sie vor der Unterschrift in Ruhe lesen können.
Die Zusage
Bleibt das im Vertrag vereinbarte Ergebnis aus, wird die dafür gezahlte Vergütung zurückerstattet.
- Steht im Vertrag, nicht in einer Werbeaussage
- Vor der ersten Zahlung vollständig einsehbar
- Prüfung durch Ihren eigenen Anwalt erwünscht
- Ein Ansprechpartner, auch im Streitfall
Was die Garantie abdeckt und was nicht
Eine Garantie ist nur so viel wert wie die Liste ihrer Ausnahmen. Deshalb steht beides hier nebeneinander, in derselben Schriftgröße.
Diese Fälle sind abgedeckt
Das Ergebnis bleibt aus, obwohl Sie mitgewirkt haben.
- Das im Vertrag vereinbarte Ergebnis wird nicht erreicht
- Das Verfahren scheitert an einer Stelle, die in unserer Verantwortung liegt
- Wir können den vereinbarten Ablauf nicht durchführen
- Ein Termin vor Ort kommt aus Gründen nicht zustande, die wir zu vertreten haben
Diese Fälle sind ausgenommen
Was in Ihrer Hand liegt oder in niemandes.
- Im Verfahren werden falsche oder unvollständige Angaben gemacht
- Vereinbarte Termine werden nicht wahrgenommen
- Das Verfahren wird ohne Grund abgebrochen
- Unterlagen, die nur Sie beschaffen können, fehlen dauerhaft
- Eine Behörde benötigt länger als üblich, das Ergebnis kommt aber
- Die Rechtslage ändert sich, nachdem der Vertrag geschlossen wurde
- Amtliche Gebühren und Kosten Dritter, etwa für Tests oder Übersetzungen
Wenn Sie die Garantie in Anspruch nehmen
Sie schreiben nicht an ein anonymes Postfach, sondern an dieselbe Person, die Sie das ganze Verfahren über begleitet hat.
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Sie melden sich
Formlos in Textform genügt, eine E-Mail reicht. Begründen müssen Sie nichts, was Sie nicht begründen wollen.
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Wir sehen uns den Fall an
Gemeinsam mit Ihrem Ansprechpartner. Wird es rechtlich, sieht Peter Manthey den Fall an. Sie erfahren, was geprüft wird.
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Entscheidung, schriftlich
Sie erhalten eine nachvollziehbare Antwort in Textform, nicht am Telefon nebenbei. Die Frist dafür steht im Vertrag.
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Rückzahlung
Auf das Konto, von dem gezahlt wurde. Ohne Gutschein, ohne Verrechnung mit einer Folgeleistung, ohne Abzug.
Fünf Punkte, mehr ist es nicht
Was oben in eigenen Worten steht, hier in der Fassung, die auch im Vertrag steht. Kein Kleingedrucktes an anderer Stelle.
- Gegenstand der Garantie
- Wir garantieren die vollständige Durchführung der Leistungen, die in Ihrem Vertrag stehen. Maßgeblich ist dieser Vertrag, nicht was auf dieser Seite oder in einem Gespräch gesagt wurde.
- Voraussetzung
- Sie wirken mit: Unterlagen rechtzeitig, Angaben vollständig und richtig, Termine wahrgenommen. Ohne diese Mitwirkung können wir nicht liefern, deshalb greift die Garantie dann auch nicht.
- Rückerstattung
- Bleibt eine vereinbarte Leistung aus, erhalten Sie die dafür gezahlte Vergütung zurück. Unverzüglich, auf das Konto, von dem gezahlt wurde. Welcher Betrag das im jeweiligen Verfahrensstand ist, steht im Vertrag.
- Ausgenommen
- Verzögerungen durch Behörden, Änderungen der Rechtslage nach Vertragsschluss, fehlerhafte Angaben von Ihnen sowie amtliche Gebühren und Kosten Dritter. Dass eine Behörde länger benötigt, ist kein Garantiefall. Dass das Ergebnis ausbleibt, schon.
- Was daneben gilt
- Diese Zusage kommt zu Ihren gesetzlichen Rechten dazu, sie ersetzt sie nicht. Gewährleistung und Widerrufsrecht als Verbraucher bleiben unberührt, auch wenn die Garantie in einem Fall nicht greift.
Warum wir diese Zusage geben können
Wer hinter dem Verfahren stehtWeil der Ablauf kein Einzelfall ist. Dasselbe Verfahren, dieselben Stellen, dieselben Leute vor Ort. Was tausendfach gleich läuft, lässt sich kalkulieren. Und was sich kalkulieren lässt, lässt sich auch absichern.
Dazu kommen vier Punkte, die unabhängig von der Garantie gelten und sie überhaupt erst tragfähig machen.
- Vertrag vor Zahlung
- Sie sehen den vollständigen Vertrag, bevor Sie unterschreiben oder etwas zahlen
- Fester Ansprechpartner
- Eine Person begleitet Sie durchgehend, von der ersten Frage bis zum ausgestellten Dokument
- Fachanwalt im Haus
- Peter Manthey hat den Ablauf geprüft und sieht sich jeden Fall an
- Festpreis
- Der Preis steht vor dem ersten Termin fest. Während des Verfahrens kommt keine weitere Forderung
- Erfahrung
- Über 5.000 abgeschlossene Fälle, vierzehn Personen im Team, zwei bis drei Wochen Verfahrensdauer
Zuerst die Frage, ob es in Ihrem Fall überhaupt geht
Die Garantie ist erst der zweite Schritt. Ob das Verfahren in Ihrem Fall trägt, prüfen wir vorher, kostenlos und ohne dass Sie sich zu etwas verpflichten. Wenn es nicht geht, teilen wir Ihnen das mit.
Jeder Fall wird vor der Annahme von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht geprüft. Trägt er rechtlich nicht, kommt kein Vertrag zustande. Das ist für beide Seiten besser.
Was zur Garantie und zur Gültigkeit gefragt wird
Alle Fragen und AntwortenDie Fragen, die vor einer Entscheidung wirklich gestellt werden. Wenn Ihre nicht dabei ist, stellen Sie sie im Erstgespräch.
Was genau ist das vereinbarte Ergebnis?
Der Führerschein der Vereinigten Arabischen Emirate, ausgestellt von der Roads and Transport Authority in Dubai, gültig in Deutschland und 150 weiteren Ländern. Dazu Residence Visa und Emirates ID als Aufenthaltsstatus. Genau das steht als geschuldete Leistung im Vertrag, mit Wortlaut und Umfang. Was für Ihren Fall darüber hinaus gilt, besprechen Sie im Erstgespräch.
Was passiert, wenn das Ergebnis ausbleibt?
Dann greift die Garantie, sofern der Grund nicht in Ihrer Sphäre liegt, also nicht auf falschen Angaben oder fehlenden Unterlagen beruht. Wir sagen ausdrücklich nicht zu, dass eine Behörde in eine bestimmte Richtung entscheidet. Das kann niemand seriös zusagen. Zugesagt ist die Rückzahlung, wenn das vereinbarte Ergebnis ausbleibt.
Umgeht ihr damit die MPU?
Nein. Eine angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung bleibt bestehen. Ihr entzogener deutscher Führerschein kommt nur über das dafür vorgesehene Verfahren zurück. Wir begleiten den Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis in den Emiraten. Das ist ein anderer Weg, keine Abkürzung um eine behördliche Anordnung herum.
Bekomme ich den vollen Betrag zurück oder nur einen Teil?
Was erstattet wird, ergibt sich aus dem Vertrag und hängt davon ab, an welcher Stelle das Verfahren steht. Fragen Sie im Erstgespräch danach und lassen Sie sich die Stelle im Vertrag zeigen, bevor Sie unterschreiben.
Muss ich etwas zahlen, bevor ich den Vertrag gesehen habe?
Nein. Erstgespräch und Prüfung Ihres Falls sind kostenlos. Eine Zahlung wird erst nach Vertragsschluss fällig. Den Vertrag lesen Sie vorher vollständig.
Wie lange dauert die Prüfung eines Garantiefalls?
Sie erhalten eine Antwort in Textform, nicht nebenbei am Telefon. Die genaue Frist steht im Vertrag, damit sie nachprüfbar ist und nicht im Ermessen liegt.
Gilt die Garantie auch, wenn ich meine Meinung ändere?
Nein. Wenn Sie das Verfahren ohne Grund abbrechen, greift sie nicht. Die Garantie sichert das Ergebnis ab, nicht die Entscheidung, es doch nicht zu wollen. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht als Verbraucher bleibt davon unberührt.
Kann ich den Vertrag von einem eigenen Anwalt prüfen lassen?
Ausdrücklich ja. Nehmen Sie sich die Zeit dafür. Ein Anbieter, der bei dieser Frage nervös wird, ist der falsche.
Entweder Sie fahren wieder, oder Sie zahlen nichts
Sie kennen den Umfang, die Ausnahmen und den Ablauf im Ernstfall. Offen ist nur, ob der Weg in Ihrem Fall trägt.
- Dauer
- dreißig Minuten
- Kosten
- kostenlos, unverbindlich
- Per Nachricht
- Über WhatsApp schreiben, Antwort in der Regel innerhalb von vier Stunden, auch am Wochenende
- Per E-Mail
- kontakt@fuehrerscheinhilfe.com
Zur Diskretion
Die Kontaktaufnahme erfolgt neutral und ohne erkennbaren Bezug zum Thema. Kein Brief mit Absender, kein Anruf, bei dem jemand mithört. Die Löschung der Daten erfolgt ohne Nachfrage, sobald sie verlangt wird.
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