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0,5, 1,1 und 1,6 Promille: was die drei Grenzen bedeuten

Kaum etwas wird so oft verwechselt wie die Promillegrenzen. Zwischen einem Bußgeld und dem Verlust der Fahrerlaubnis liegen sechs Zehntel und zwischen dem Verlust und einer Untersuchung noch einmal fünf.

Ratgeber, Recht. Lesezeit etwa 5 Minuten. Stand September 2026.

Flasche im Fahrzeug, Symbolbild für Alkohol am Steuer

Die drei Schwellen auf einen Blick

ab 0,5 Promille
Ordnungswidrigkeit. Beim ersten Verstoß üblich: Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
ab 1,1 Promille
Straftat. In aller Regel Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist
ab 1,6 Promille
Die Behörde ordnet vor einer Neuerteilung regelmäßig eine medizinisch-psychologische Untersuchung an

Für Fahranfänger in der Probezeit und für alle unter einundzwanzig Jahren gilt zusätzlich die Null-Promille-Grenze.

Ab 0,5 Promille: die Ordnungswidrigkeit

Wer mit 0,5 Promille oder mehr fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Straßenverkehrsgesetz. Vorgesehen sind beim ersten Verstoß ein Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Im Wiederholungsfall steigen Bußgeld und Verbotsdauer deutlich.

Wichtig ist der Unterschied zur Entziehung: Der Führerschein ist hier nicht weg, sondern vorübergehend in Verwahrung. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen.

Ab 1,1 Promille: die Straftat

Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Es kommt dann nicht mehr darauf an, ob jemand etwas bemerkt hat. Das ist eine Straftat nach § 316 Strafgesetzbuch und in aller Regel folgt die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist.

Kommt eine Gefährdung hinzu, etwa ein Unfall, greift § 315c Strafgesetzbuch mit einem deutlich höheren Strafrahmen.

Ausfallerscheinungen

Bei auffälligem Fahrverhalten kann die Grenze schon deutlich früher überschritten sein, teilweise ab 0,3 Promille. Der Wert allein entscheidet also nicht.

Ab 1,6 Promille: die Anordnung

Ab diesem Wert geht der Gesetzgeber nicht mehr von einem Ausrutscher aus. Wer mit 1,6 Promille noch fährt, hat eine Gewöhnung an Alkohol, die über dem liegt, was ein gelegentlicher Trinker erreicht.

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet deshalb nach § 13 Fahrerlaubnis-Verordnung regelmäßig eine medizinisch-psychologische Untersuchung an, bevor sie über eine Neuerteilung entscheidet. Die Anordnung überdauert die Sperrfrist: Die Frist endet, die Anordnung bleibt.

Was in der Kontrolle passiert

Der Ablauf am Straßenrand folgt einem Muster und wer es kennt, trifft bessere Entscheidungen als unter Druck.

  1. Anhalten, Ausweis und Fahrzeugpapiere zeigen, das ist Pflicht
  2. Atemtest wird angeboten, er ist freiwillig
  3. bei Verdacht auf eine Straftat folgt die Anordnung einer Blutprobe
  4. Beschlagnahme des Führerscheins, wenn der Verdacht sich erhärtet

Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen. Das ist kein Trick und kein Schuldeingeständnis, sondern ein Recht. Was am Straßenrand gesagt wird, steht später in der Akte und lässt sich nicht zurücknehmen.

Der häufigste Fehler

Freundliche Auskünfte über die letzten Stunden. Sie helfen niemandem und sie stehen im Protokoll, bevor ein Anwalt die Akte überhaupt gesehen hat.

Nachtrunk, Restalkohol, Abbau

Zwei Begriffe tauchen in jedem zweiten Gespräch auf und beide werden überschätzt.

Nachtrunk

Wer nach der Fahrt trinkt, kann den Vorwurf nicht einfach ausräumen. Der Einwand wird geprüft, verlangt aber konkrete Angaben und Beweise und er wird häufiger behauptet als bewiesen.

Restalkohol am Morgen

Der Abbau liegt im Mittel bei etwa 0,1 bis 0,2 Promille je Stunde. Nach einem langen Abend sind am nächsten Morgen ohne Weiteres noch 0,5 Promille möglich. Kaffee, Dusche und Schlaf ändern daran nichts.

Für die Fahrerlaubnisbehörde ist der Morgen danach besonders unangenehm: Ein hoher Wert bei unauffälliger Fahrweise spricht für Gewöhnung und genau die ist der Anlass für eine Untersuchung.

Die Folgenkette im Überblick

Zwischen der Kontrolle und dem Tag, an dem jemand wieder fährt, liegen mehrere Verfahren. Sie laufen nebeneinander, mit eigenen Fristen.

Strafverfahren
Gericht, Strafbefehl oder Verhandlung, Geldstrafe und Sperrfrist
Verwaltungsverfahren
Fahrerlaubnisbehörde, Neuerteilung, gegebenenfalls Gutachten
Registereintrag
Kraftfahrt-Bundesamt, Punkte und Tilgungsfristen
Versicherung
Rückgriff der Haftpflicht, Kürzung der Kasko, Einstufung

Wer nur auf das Strafverfahren schaut, wird vom Rest überrascht. Am teuersten ist selten die Geldstrafe, sondern die Summe aus Verwaltungsverfahren und Versicherung.

Wenn eine Untersuchung angeordnet wird

Kommt es zur Anordnung, läuft ein Verfahren mit festen Bestandteilen ab. Es hilft zu wissen, was einen erwartet.

  1. medizinischer Teil mit Laborwerten, darunter Leberwerte und gegebenenfalls Haaranalyse
  2. Leistungstest am Rechner zu Reaktion, Konzentration und Aufmerksamkeit
  3. psychologisches Gespräch, meist eine bis zwei Stunden
  4. Gutachten mit Ergebnis, das Ihnen gehört

Das Gespräch entscheidet. Verlangt wird keine Reue, sondern eine nachvollziehbare Erklärung, warum es passiert ist und was sich seitdem konkret geändert hat. Wer Trinkmengen beschönigt, die nicht zum Blutwert passen, scheitert daran häufiger als an den Laborwerten.

Vorher liegt in aller Regel der Abstinenznachweis über sechs oder zwölf Monate. Er ist der Grund, warum aus einem Verfahren zwei Jahre werden können.

Was im Führungszeugnis landet

Ordnungswidrigkeit und Straftat unterscheiden sich nicht nur im Verfahren, sondern auch darin, wer später davon erfährt.

Bußgeld nach § 24a
kein Eintrag im Führungszeugnis, nur im Fahreignungsregister
Geldstrafe bis 90 Tagessätze
Eintrag im Bundeszentralregister, im Führungszeugnis in der Regel nicht
Geldstrafe über 90 Tagessätze
erscheint im einfachen Führungszeugnis

Für Menschen mit Berufen, in denen ein Führungszeugnis verlangt wird, ist diese Grenze entscheidend. Sie liegt nicht am Promillewert, sondern an der Höhe der Strafe und über die lässt sich im Verfahren reden.

Genau deshalb lohnt sich anwaltliche Vertretung früh, nicht erst bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Was Sie als Nächstes tun können

Nach einer Kontrolle zählen die ersten Tage. Vier Dinge sind wichtiger als alles andere.

  1. keine Angaben zur Sache machen, bevor ein Anwalt die Akte gesehen hat
  2. Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen, Akteneinsicht läuft über ihn am schnellsten
  3. Fristen aus jedem Schreiben notieren, sie laufen unabhängig voneinander
  4. in der Zwischenzeit nicht fahren, auch nicht kurz

Der letzte Punkt klingt selbstverständlich und ist der häufigste Fehler. Er verwandelt ein Verfahren in zwei.

Was danach kommt

Nach der Entziehung läuft die Sperrfrist, danach folgt der Antrag auf Neuerteilung. Verlangt die Behörde ein Gutachten, kommen vor der Begutachtung meist Monate Abstinenznachweis dazu.

Was das kostet, steht auf der Kostenseite. Wie lange es dauert, ist die zweite Frage und sie trifft die meisten härter als der Betrag.

Wer das geschrieben hat

Redaktion fuehrerscheinhilfe.com. Der Beitrag beschreibt den allgemeinen Stand und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindliche Aussagen zu Ihrem Fall erhalten Sie im Erstgespräch, den rechtlichen Rahmen prüft Peter Manthey, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Bildnachweis: Motiv aus einer Bilddatenbank, Bearbeitung durch den Anbieter. Abgebildete Personen sind Modelle und nicht die im Text genannten Personen. Vollständige Nachweise im Impressum.

Stand: 16. September 2026

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Häufige Fragen dazu

Alle Fragen und Antworten

Die Fragen, die nach einer Kontrolle sofort kommen.

Zählt der Atemalkohol oder das Blut?

Für die Ordnungswidrigkeit genügt in der Regel ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholwert. Für den Vorwurf einer Straftat wird üblicherweise Blut entnommen.

Ist der Führerschein sofort weg?

Bei einem Verdacht auf eine Straftat wird er häufig vorläufig entzogen oder beschlagnahmt. Endgültig entscheidet das Gericht.

Gilt die Null-Promille-Grenze auch nach der Probezeit?

Sie gilt in der Probezeit und für alle unter einundzwanzig Jahren. Danach greift die 0,5-Grenze, für Ausfallerscheinungen gilt sie nicht.

Muss ich den Atemtest machen?

Nein, er ist freiwillig. Die Blutentnahme nach Anordnung ist es nicht.

Wie schnell baut der Körper Alkohol ab?

Im Mittel etwa 0,1 bis 0,2 Promille je Stunde. Beschleunigen lässt sich das nicht, auch nicht durch Kaffee oder Sport.

Wie lange bleibt der Eintrag im Register?

Bei zwei Punkten fünf Jahre, bei drei Punkten zehn Jahre. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung.

Bekomme ich eine Geldstrafe oder ein Bußgeld?

Unterhalb von 1,1 Promille in der Regel ein Bußgeld, darüber eine Geldstrafe im Strafverfahren. Der Unterschied steht auch im Führungszeugnis.

Soll ich der Behörde von mir aus schreiben?

Nicht ungefragt. Was Sie schreiben, landet in der Akte und wird später gelesen. Antworten sollten Sie auf Anhörungen und zwar fristgerecht.

Wo finde ich verbindliche Auskünfte zu meinem Fall?

Verbindlich ist immer die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, für rechtliche Fragen ein Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser Beitrag beschreibt den allgemeinen Stand, Ihre Akte kennt er nicht. Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir sie gemeinsam durch und sagen Ihnen, welcher Weg in Ihrem Fall trägt und welcher nicht.

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