Neuerteilung beantragen: was die Behörde von Ihnen will
Mit dem Ablauf der Sperrfrist kommt der Führerschein nicht von selbst zurück. Er wird neu erteilt und dafür stellen Sie einen Antrag. Was darin verlangt wird, unterscheidet sich von Behörde zu Behörde weniger, als viele denken.
Ratgeber, Behörde. Lesezeit etwa 6 Minuten. Stand September 2026.
Wann der Antrag sinnvoll ist
Gestellt werden kann der Antrag, bevor die Sperrfrist abgelaufen ist. Üblich sind drei bis sechs Monate vorher, weil die Behörde Zeit für Prüfung und Rückfragen benötigt.
Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort, in vielen Landkreisen das Straßenverkehrsamt. Der Antrag geht dorthin, nicht an das Gericht.
Was in den Antrag gehört
Die Liste ist überall ähnlich. Was am Ende zählt, steht im Merkblatt Ihrer Behörde.
- Antragsformular und ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtest und Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe, je nach Klasse
- Karteikartenabschrift der früheren Fahrerlaubnis
- gegebenenfalls ein Führungszeugnis oder ein Auszug aus dem Fahreignungsregister
Wer nachreichen muss, verliert Wochen. Es lohnt sich, die Liste einmal vollständig abzuarbeiten, bevor der Antrag rausgeht.
Wann ein Gutachten dazukommt
Bestehen Zweifel an der Eignung, ordnet die Behörde eine Untersuchung an. Anlass sind typischerweise Alkohol ab 1,6 Promille, Betäubungsmittel, wiederholte Verstöße oder acht Punkte im Register.
Die Anordnung muss den Anlass konkret benennen und die Fragestellung an den Sachverhalt binden. Eine Anordnung, die pauschal bleibt oder sich auf eine überholte Akte stützt, kann fehlerhaft sein.
Wichtig zur Reihenfolge
Die Anordnung selbst ist kein Bescheid, gegen den Sie direkt Widerspruch einlegen können. Überprüft wird sie erst, wenn die Behörde die Erteilung versagt, weil das Gutachten fehlt.
Wie lange es dauert
Ohne Gutachten vergehen zwischen Antrag und Aushändigung oft sechs bis zwölf Wochen, abhängig von der Auslastung der Behörde und davon, wie vollständig die Unterlagen sind.
Mit Gutachten kommen Monate dazu: Abstinenznachweise laufen über sechs oder zwölf Monate und erst danach folgt die Begutachtung. Was das kostet, steht auf der Kostenseite.
Wie Sie mit der Behörde schreiben
Der Ton gegenüber einer Fahrerlaubnisbehörde entscheidet selten über das Ergebnis. Die Form tut es häufiger, als man denkt.
- immer schriftlich, mit Aktenzeichen und Datum
- eine Sache je Schreiben, keine Sammelanfragen
- keine Bewertung der Vorgeschichte, nur Angaben zur Sache
- eine Kopie für die eigenen Unterlagen, auch bei E-Mail
Telefonate sind bequem, hinterlassen aber nichts. Wer eine Auskunft bekommt, auf die er sich verlassen will, bittet um eine kurze Bestätigung in Textform. Das ist üblich und niemand nimmt es übel.
Bei Fristen gilt: Der Eingang zählt, nicht der Poststempel. Wer knapp dran ist, nutzt das Postfach der Behörde oder gibt persönlich ab und lässt sich den Eingang bestätigen.
Womit Sie rechnen müssen
Die Gebühren für die Neuerteilung sind überschaubar, sie sind aber nicht der ganze Betrag.
- Neuerteilung
- Gebühr der Behörde, üblicherweise im unteren dreistelligen Bereich
- Sehtest
- geringer zweistelliger Betrag beim Optiker
- Erste Hilfe
- Kurs im mittleren zweistelligen Bereich, je nach Anbieter
- Gutachten
- hoher dreistelliger Betrag, nur wenn es angeordnet ist
- Abstinenznachweis
- mehrere hundert Euro über sechs bis zwölf Monate
Die vollständige Aufstellung samt Vergleich steht auf der Kostenseite. Der teuerste Posten ist dort selten das Geld, sondern die Zeit: Zwölf Monate Abstinenznachweis sind zwölf Monate ohne Fahrerlaubnis.
Wenn die Behörde ablehnt
Ein ablehnender Bescheid ist unangenehm, aber er ist ein Bescheid: Er hat eine Begründung, eine Rechtsbehelfsbelehrung und eine Frist. Alle drei sind wichtig.
- Begründung lesen und prüfen, worauf sie sich stützt
- Frist notieren, üblicherweise ein Monat ab Zustellung
- Akteneinsicht beantragen, wenn die Begründung unklar bleibt
- mit einem Anwalt für Verkehrsrecht entscheiden, ob Widerspruch oder Klage Aussicht hat
Häufigster Grund für eine Ablehnung ist ein nicht vorgelegtes Gutachten. Wer es nicht beibringt, muss damit rechnen, dass die Behörde daraus auf die Nichteignung schließt. Das ist kein Ermessen, sondern die Folge der Nichtvorlage.
Ein Widerspruch verlängert den Weg um Monate. Er lohnt dort, wo die Anordnung selbst angreifbar ist, nicht dort, wo nur die Zeit fehlte.
Umzug während des Verfahrens
Ein Wohnortwechsel mitten im Verfahren kommt häufiger vor, als es Behörden lieb ist. Er ist kein Problem, solange die Reihenfolge stimmt.
- Ummeldung beim Einwohnermeldeamt wie gewohnt
- die neue Fahrerlaubnisbehörde über das laufende Verfahren informieren
- die alte Behörde um Abgabe der Akte bitten, das geschieht nicht immer von allein
- nachfassen, wenn nach drei Wochen keine Eingangsbestätigung vorliegt
Die Akte wandert zwischen den Behörden und zwar auf dem Postweg. In dieser Zeit ruht faktisch alles. Wer selbst nachfragt, verkürzt die Strecke und wer wartet, verliert Wochen.
Zuständig ist immer die Behörde am Hauptwohnsitz. Ein Zweitwohnsitz ändert daran nichts, auch dann nicht, wenn die andere Behörde als schneller gilt.
Checkliste für den Behördengang
Ein Termin, ein Ordner. Was hineingehört, steht hier.
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Lichtbild, nicht älter als ein Jahr
- Sehtestbescheinigung und Nachweis über Erste Hilfe
- Karteikartenabschrift oder der alte Führerschein, falls vorhanden
- Urteil oder Bescheid zur letzten Entziehung
- Auszug aus dem Fahreignungsregister
- falls vorhanden: Gutachten und Abstinenznachweise
Von allem eine Kopie für die eigenen Unterlagen. Wer Originale abgibt, notiert, was er abgegeben hat und lässt sich den Eingang bestätigen.
Das klingt übertrieben, bis eine Behörde nach sechs Wochen nach einem Papier fragt, das längst dort liegt.
Was Sie als Nächstes tun können
Der Antrag ist kein großer Akt, wenn die Unterlagen stimmen. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.
- Merkblatt Ihrer Behörde besorgen, meist steht es online
- Registerauszug und Akteneinsicht anfordern, beides dauert Wochen
- Sehtest, Erste Hilfe und Lichtbild erledigen
- Antrag drei bis sechs Monate vor Ablauf der Sperre stellen
Wer so vorgeht, verliert keine Zeit an Nachforderungen. Das ist der einzige Teil des Verfahrens, den Sie vollständig selbst in der Hand haben.
Wann eine neue Prüfung verlangt wird
Liegt die Entziehung lange zurück, kann die Behörde eine erneute Fahrprüfung verlangen. Der übliche Anhaltspunkt sind zwei Jahre seit Ablauf der Sperre.
Wer das geschrieben hat
Redaktion fuehrerscheinhilfe.com. Der Beitrag beschreibt den allgemeinen Stand und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindliche Aussagen zu Ihrem Fall erhalten Sie im Erstgespräch, den rechtlichen Rahmen prüft Peter Manthey, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Bildnachweis: Motiv aus einer Bilddatenbank, Bearbeitung durch den Anbieter. Abgebildete Personen sind Modelle und nicht die im Text genannten Personen. Vollständige Nachweise im Impressum.
Stand: 16. September 2026
Auf dieser Seite
- Wann der Antrag sinnvoll ist
- Was in den Antrag gehört
- Wann ein Gutachten dazukommt
- Wie lange es dauert
- Wie Sie mit der Behörde schreiben
- Womit Sie rechnen müssen
- Wenn die Behörde ablehnt
- Umzug während des Verfahrens
- Checkliste für den Behördengang
- Was Sie als Nächstes tun können
- Wann eine neue Prüfung verlangt wird
Ihr Fall
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Häufige Fragen dazu
Alle Fragen und AntwortenDie Fragen, die beim Antrag regelmäßig auftauchen.
Kann ich den Antrag vor Ablauf der Sperrfrist stellen?
Ja und das ist üblich. Erteilt werden darf erst nach Ablauf, geprüft wird vorher.
Was kostet die Neuerteilung?
Die Gebühr der Behörde liegt je nach Fall und Klasse im niedrigen dreistelligen Bereich. Dazu kommen Sehtest, Erste Hilfe und gegebenenfalls das Gutachten.
Was passiert, wenn die Behörde ablehnt?
Gegen den Bescheid stehen Widerspruch und Klage offen. Für diesen Weg benötigen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht und Geduld, eine Abkürzung ist er nicht.
Muss ich persönlich erscheinen?
Für den Antrag in vielen Behörden ja, weil Lichtbild und Unterschrift gebraucht werden. Nachfragen lassen sich schriftlich klären.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Ohne Gutachten häufig sechs bis zwölf Wochen. Mit Gutachten kommt die Zeit für Nachweise und Begutachtung dazu.
Wie lange habe ich für den Widerspruch?
In der Regel einen Monat ab Zustellung. Die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids.
Kann ich den Antrag zurückziehen?
Ja, solange nicht entschieden ist. Gebühren für bereits erbrachte Amtshandlungen können trotzdem anfallen.
Kann ich den Antrag online stellen?
Einige Behörden bieten das an, viele verlangen weiterhin den persönlichen Termin. Das Merkblatt Ihrer Behörde sagt es Ihnen.
Wo finde ich verbindliche Auskünfte zu meinem Fall?
Verbindlich ist immer die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, für rechtliche Fragen ein Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser Beitrag beschreibt den allgemeinen Stand, Ihre Akte kennt er nicht. Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir sie gemeinsam durch und sagen Ihnen, welcher Weg in Ihrem Fall trägt und welcher nicht.
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